Sorgerecht

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Sorgerecht

Eheleute behalten auch nach Trennung und Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, trifft die alltäglichen Entscheidungen für das Kind. Grundlegende Fragen wie beispielsweise die Auswahl der Schule oder die religiöse Erziehung sind hingegen von beiden Elternteilen einvernehmlich zu regeln. Können sich die Eltern in einzelnen Fragen nicht einigen, so kann ein Elternteil bei Gericht den Antrag stellen, dass er allein in der Frage für das Kind die Entscheidung treffen darf.

Möchte ein Elternteil zukünftig das alleinige Sorgerecht ausüben, so kann er einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen. Soweit der andere Elternteil jedoch mit dem alleinigen Sorgerecht nicht einverstanden ist, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, um das alleinige Sorgerecht zu erhalten.

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