Als Notare sind wir der Neutralität strengstens verpflichtet. Wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei allen Vorgängen der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege und bei allen Verträgen, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Dabei gehen wir auf die Wünsche der Parteien ein und bieten rechtssichere Formulierungen für Ihre Verträge.
Die Urkunde eines Notars hat die höchste Beweiskraft und ist unter Umständen auch ohne gerichtlichen Prozess vollstreckbar.
Wenn Sie eine Beratung im Vorwege wünschen, entstehen dadurch keine Mehrkosten. Alle Notare sind verpflichtet, nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) abzurechnen. Mit einer richtig gestalteten Urkunde lassen sich Kosten, welche später anfallen, vermeiden (wie z. B. bei einem Erbschein, bei einer Betreuung oder Ähnlichem).
Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei dem Notar Ihrer Wahl und lassen Sie sich zu Ihrem Anliegen beraten.
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Kanzlei Meldorf
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