Medizinrecht

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Medizinrecht

Das Medizinrecht ist untergeordnet zum Arzthaftungsrecht zu zählen. Neben den Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient regelt das Medizinrecht vor allem auch die Stellung von Ärzten untereinander und die Voraussetzungen, die für die Ausübung des Arztberufs gegeben sein müssen. Darüber hinaus beinhaltet das Medizinrecht auch Bestimmungen über den Umgang mit ansteckenden Krankheiten, deren Diagnose von Ärzten einer zentralen Stelle zu melden ist, um so dem Ausbruch von Epidemien vorzubeugen.

Das Medizinrecht, das im Grunde genommen sämtliche Belange von Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Arzneimitteln regelt, wird seit einigen Jahren immer umfangreicher, so dass es nicht nur für den juristischen Laien zunehmend schwieriger wird, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund gibt es zunehmend mehr auf Medizinrecht spezialisierte Anwälte.

Neben vielen Paragraphen, die Auskunft darüber geben, was Ärzten erlaubt ist, enthält das Medizinrecht auch einige Verbote, die speziell für medizinische Berufe gelten. Zwar ist Ärzten und Apothekern die Werbung für die eigenen Dienste nicht mehr komplett verboten, jedoch gelten dabei noch immer deutlich strengere Auflagen als in anderen Branchen. So ist beispielsweise vergleichende oder anpreisende Werbung in medizinischen Berufen nicht gestattet.
Da die Auseinandersetzung des Patienten mit der Behandlungsseite oft schwierig und langwierig ist und die Einholung von medizinischen Gutachten erforderlich macht, bedingt sie engagierte juristische Vertretung ebenso wie die Einarbeitung in medizinische Sachverhalte. ​ Wir gewährleisten beides. Deshalb wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns. ​ Unsere Vertretung umfasst alle medizinischen Fachbereiche. Wir führen mit Ihnen eine Erstberatung über die Erfolgsaussichten Ihrer Ansprüche aus ärztlichen Behandlungsfehlern und/oder fehlerhafter Aufklärung durch, ziehen die Behandlungsunterlagen aller mit Ihrem Leiden befassten Ärzte bei und werten sie sorgfältig aus und geben Ihnen eine Einschätzung und Empfehlung bezüglich des weiteren Vorgehens.

Außergerichtliche Vergleichsgespräche führen wir auf Augenhöhe mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen der betroffenen Ärzte und Krankenhäuser mit dem Ziel einer gütlichen Einigung und damit einer schnellen Schadensersatzzahlung an Sie. Sind Ihre wohl verstandenen Interessen nicht außergerichtlich durchsetzbar, vertreten wir Ihre Klage vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
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