Internet- / Domainrecht

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Internet- / Domainrecht

Ein Anwalt für Internetrecht berät in Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des World Wide Web, also dem Internet stehen – z. B. dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht, dem Vertragsrecht u. v. m..

Internetrecht oder Onlinerecht sind lediglich Oberbegriffe für die Regelung rechtlicher Probleme, die aus der Nutzung des Internets entstehen können. Das „Internetrecht“ ist kein eigenes, klassisches Rechtsgebiet wie z. B. das Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliche Recht.

Auch wenn es, auch heute noch, oft so empfunden wird – das Internet ist kein rechtsfreier Raum – selbst wenn es scheinbare Anonymität, grenzüberschreitenden Handel, das Ersteigern von Waren oder Dienstleistungen ermöglicht.

Der Schwerpunkt der Anwaltskanzlei Ahl, Timm & Kollegen liegt in der Rechtsberatung im Internetrecht. Beratungsfelder sind insbesondere:
Die Geschwindigkeit und Dynamik des weltumspannenden Netzes, mit seinen Technologie- und Entwicklungsschüben ist enorm. Nur wer sich darauf einstellt, kann auf die veränderten Umgebungsbedingungen richtig reagieren.

Für Laien ist auch die juristische Entwicklung schwer überschaubar. Die klassische Trennung zwischen Konsument und Dienstanbieter verwischt oft und einige „Spezialisten“ haben es sich zur Aufgabe gemacht Internetanbieter und -nutzer aus den unterschiedlichsten Gründen gebührenpflichtig abzumahnen. Die rechtliche Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht ist hier dringend angeraten.

Ein Quell regelmäßiger Auseinandersetzungen im Internetrecht ist daneben der gesamte Bereich des Handels – von der Internetauktion bis zu Webshops und Tauschbörsen. Hier geht es – wie im normalen Leben – oft um Lieferung, Abnahme, Zahlung und Mängelfreiheit. Aber es geht auch darum, ob und ggf. wann überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Verträge, die zwischen den Parteien per E-Mail abgeschlossen werden, verwandeln Willenserklärungen während der Übertragung in elektronische Bits und Bytes. Daher wird es schwierig, die Identität einer Person bei der Kontaktaufnahme im Netz sicher zu verifizieren. Die übermittelte Identität basiert zunächst allein auf der Behauptung des Absenders. Damit sind weder der Vertragspartner noch dessen Rechtsfähigkeit zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses sichergestellt, denn es ist kaum nachzuweisen, wer den Computer zur Datenübertragung genutzt hat. Bei der rechtlichen Einordnung von E-Mails sind Vergleiche mit der Kommunikation per Telefon oder Fax kaum möglich, obwohl auch hier der Austausch elektronisch verschlüsselter Willenserklärungen vorliegt.
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